Liebe Patientin,
lieber Patient!
Die Osteopathie ist bei den gesetzlichen Krankenkassen keine abrechnungsfähige Position, werden aber seit 2012 von einer Vielzahl der gesetzlichen Kassenkassen, über das Versorgungsstrukturgesetz, bezuschusst.
Die Bedingungen der Teilerstattung können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen.
(Link -> Osteokompass)
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, wenn Sie die Leistungen der
Heilpraktiker (GebüH) in Ihrem Versicherungsumfang eingeschlossen haben.
Dies gilt für eine Vollversicherung sowie für eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen
Krankenversicherung. Eine vorherige Klärung mit Ihrer Krankenkasse ist anzuraten.
Organisatorisches
Bringen Sie bitte Ihr eigenes Handtuch zur Behandlung mit
Terminabsagen/Versäumnis:
Während in einer klassischen "Wartezimmer Praxis" bei kurzfristiger Terminabsage oder Versäumnis andere Patienten behandelt werden können, ist dies in meinerBestellpraxis mit fest vereinbarten Behandlungszeiten nicht möglich.
Wir bitten Sie daher mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Geschieht dies nicht innerhalb dieses Zeitraums wird Ihnen dieser
Ausfall in Rechnung gestellt.
Wir bitten daher um Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis! Sie verschaffen mit einer rechtzeitigen Absage einem anderen Patienten die Möglichkeit einer Therapiesitzung!
Vielen Dank
