Sehr geehrte(r) Patient(in),
die Osteopathie ist bei den gesetzlichen Krankenkassen keine abrechnungsfähige Position, werden aber seit 2012 von einer Vielzahl der gesetzlichen Kassenkassen, über
das Versorgungsstrukturgesetz, bezuschusst.
Die Bedingungen der Teilerstattung können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. (Links -> Osteokompass)
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, wenn Sie die Leistungen der Heilpraktiker (GebüH) in Ihrem Versicherungsumfang eingeschlossen
haben.
Dies gilt für eine Vollversicherung sowie für eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine vorherige Klärung mit Ihrer Krankenkasse ist anzuraten.
Honorar: Das Honorar wird nach der (GebüH) Gebührenordnung der Heilpraktiker berechnet. Hinweis: Die von mir erbrachten Leistungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Terminabsagen/Versäumnis: Während in einer klassischen
"Wartezimmer Praxis" bei kurzfristiger Terminabsage oder Versäumnis andere Patienten behandelt werden können, ist dies in meiner
Bestellpraxis mit fest vereinbarten Behandlungszeiten nicht möglich.
Wir bitten Sie daher mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Geschieht dies nicht innerhalb dieses Zeitraums wird Ihnen dieser
Ausfall in Rechnung gestellt.
Wir bitte daher um Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!
Vielen Dank